Mehrwertsteuer beim Bootskauf

Kann man legal die Mehrwertsteuer umgehen?

… kurze Antwort: Nein! Oder sagen wir es so, Sie als Privatperson – also wir alle als Bürger unseres Staates – sind verpflichtet, auf alle Käufe die wir tätigen, für jedes Produkt das wir kaufen, die Mehrwertsteuer zu zahlen. Auch wenn immer wieder die wildesten „Steuersparmodelle“ und Strategien kursieren – am Ende kommen Sie als Privat-Eigner nicht umher, Ihren Anteil am Staatshaushalt zu leisten. Selbstverständlich tut das bei einem so hochpreisigen Produkt wie einem Motorboot besonders „weh“, denn es ist für die allermeisten Bootskäufer schon schwierig genug, die Kaufpreise der Yachten selbst anzusparen oder aufzubringen. Immerhin geht rund ein Fünftel des Gesamtpreises für eine Yacht direkt an den Staat.

Riesen-Thema beim Bootskauf: Die Mehrwertsteuer!

Wir wollen jetzt hier ganz sicher keine politische Diskussion um den Sinn von Steuern, die Höhe der Abgaben und die Verwendung dieser anfangen. Dafür gibt es andere Portale und Gelegenheiten – lassen Sie uns daher auf das rein Rechtliche fokussieren, die Abwicklung, die Möglichkeiten die Sie (trotz allem) haben, möglicherweise Steuern zu sparen oder zu reduzieren und darauf, was Sie tun und vor allem, was Sie möglichst lassen sollten. Beginnen wir bei den Grundlagen …

Wieviel Mehrwertsteuer zahlen Sie beim Kauf eines Bootes?

Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass die Mehrwertsteuer von einem gewerblichen Verkäufer auf das verkaufte Produkt eingetrieben, treuhändisch verwahrt und (in Deutschland) monatlich oder quartalsweise abgeführt wird. Für eine Motoryacht sind 19% des Netto-Kaufpreises der Yacht laut gesetzlich vorgeschriebener Mehrwertsteuer in Deutschland zu zahlen. Was ist der Mehrwert? Sie ist eine Verbrauchs-Steuer, also immer vom Kunden (also Nutzer oder Verbraucher) zu zahlen.

Ein Fünftel hiervon für den Staat ...

Die Mehrwertsteuer fällt immer dort an, wo der letzte „Schritt“ beim Hinzufügen von Mehrwerten für das Produkt erfolgt ist. Das kann man sich einfach so vorstellen: Unsere LINSSEN-Yachten werden in Holland gefertigt und kommen dann nach Deutschland. Hier müssen wir das Boot aber noch fahrbereit für Sie kommissionieren, bauen ggf. noch weitere Ausrüstungsteile, wie Starlink-Internet, hinzu oder bringen das Antifouling drauf. Auch die reine Kommissionierung und Übergabe gilt im rechtlichen oder steuerlichen Sinne als Mehrwertsteigerung. Da Sie von uns als deutschen Bootshändler die Yacht kaufen und der letzte Mehrwert in Deutschland hinzugefügt worden ist, wird auch die deutsche Mehrwertsteuer fällig. 19% also aktuell. Gleiches gilt für die DELPHIA, die in der Werft in Polen gefertigt wird, aber wieder bei uns in Deutschland kommissioniert und übergeben wird.

Welcher Mehrwersteuersatz fällt überhaupt an? Yachtkauf im Ausland.

Sicher kommt Ihnen daher gerade die selbe Frage: „Was ist, wenn ich meine neue LINSSEN komplett fertig in Holland übernehme?“ Nun, technisch gesehen bieten wir Ihnen als EastWest-Kaufkunde selbstverständlich auch die Abnahme Ihrer neuen Yacht in Holland bei LINSSEN an, auch gern mit Ihnen persönlich vor Ort und im Wasser. Dennoch muss rechtlich gesehen die Überhabe und Auslieferung des Bootes immer in Deutschland erfolgen.

Neuboot-Abnahme in Holland: Kein Problem!

Das ist übrigens in Ihrem ureigenen Interesse: Der Mehrwertsteuersatz beträgt in Holland zurzeit 21%. Hinzu kommt, dass wir als in Deutschland registrierte Firma gar keine Übergaben in Holland mit holländischer Mehrwertsteuer machen dürfen, da uns das niederländische Finanzamt gar nicht „kennt“. Achten Sie auf diese Details, vor allem wenn Sie einen Bootskauf im Ausland planen: Es gibt durchaus Länder mit sehr niedrigen Mehrwertsteuersätzen: Wenn Sie die dort eine Yacht kaufen, muss der Händler eine Firma von dort sein. Ein deutscher Händler darf keine nicht-deutsche Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und abführen, bzw. er muss immer nach Deutschland zahlen.

Übergabe mit Champagner & Co? In Deutschland!

Hier sind durchaus schon katastrophale Dinge passiert, ob wissentlich oder unwissentlich. Am besten halten Sie es als Bootskäufer daher immer wie folgt: Kaufen Sie bei einem deutschen Händler, der in Deutschland registriert ist und profitieren Sie damit zudem von der Sicherheit der sehr starken deutschen Verbraucherschutz-Gesetzen. Auch gilt hier deutsches Vertragsrecht und im Falle eines Falles treffen Sie sich mit dem Händler vor einem deutschen Gericht. Bei Verträgen mit im Ausland ansässigen Firmen ist es nämlich genau anders herum: Hier gilt dann das Vertrags- und (hoffentlich) Verbraucherschutzrecht desjenigen Landes, in dem der Händler registriert ist. Gleiches gilt für den Gerichtsstand, was ebenfalls bei eventuellen Klageverfahren zu Problemen führt: Sprachbarriere, Anwaltskosten & Reiseaufwände. Das hat jetzt zwar wenig mit der Mehrwertsteuer zu tun, ist aber wichtig zu wissen.

Achtung beim Gebrauchtboot-Kauf!

Bei einem gebrauchten Boot sieht die Sache unter Umständen anders aus. Achten Sie bei den Angeboten für eine Yacht aus zweiter Hand auf den Steuerstatus. Wenn Sie von einem Privat-Eigner kaufen, sollte der normalerweise „Mehrwertsteuer bezahlt“ oder „MWSt. ausweisbar“ lauten. Nachweis über die gezahlte Mehrwertsteuer ist die Originale Kaufrechnung oder eine sogenannte „Bill of Sale“. Beides erhalten Sie übrigens bei EastWest selbstverständlich so ausgestellt, dass Sie bei einem Wiederverkauf Ihrer Yacht oder bei einer Kontrolle durch Zoll- und Wasserschutz-Behörden keine Probleme haben.

Bei uns immer komplett mit ALLEN offiziellen Dokumenten!

Es gibt allerdings auch Gebrauchtboote, für die noch keine Mehrwertsteuer gezahlt worden ist. Das sind zumeist Yachten, die aus dem Charterbetrieb kommen oder „Exoten“ aus Steuer-Oasen (das gilt dann aber eher für Super- und Megayachten). Wenn Sie eine ex-Charteryacht kaufen möchten, die ja als „Betriebsmittel“ aus dem gewerblichen Betrieb kommt, ist diese natürlich für den Gewerbetreibenden (und den privaten Charter-Investor, der dahinter steht) damals steuerfrei angeschafft worden. Nun geht dieses Boot aber an Sie in den Privat-Besitz über: Mehrwertsteuern fallen also an.

Sie können bei uns auch ex-Charteryachten gebraucht kaufen

Die gute Nachricht ist hierbei, dass die Mehrwertsteuer für eine gebrauchte Charteryacht analog des Zeitwertes berechnet wird, nicht auf den damaligen Neupreis des Bootes. Je älter eine Yacht also ist, desto weniger Zeitwert hat sie und umso weniger Mehrwertsteuer fällt auch an. Die Ermittlung des Zeitwertes hat meist der Verkäufer schon für Sie übernommen. Wir können und wollen diesen Artikel hier nicht unnötig verkomplizieren: Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns zu diesem Thema gern einfach an oder schreiben eine E-Mail. Weiter im Thema Neuboote und Mehrwertsteuer …

So sparen Sie beim Bootskauf die Mehrwertsteuer. Vorerst.

Moment? Man kann sich also legal die Mehrwertsteuer beim Neubootkauf sparen? Ja: Vorerst, indem man das Boot als Charter-Investor erwirbt und in die Vermietung gibt. Aber Vorsicht! Finanzämter schauen sehr genau hin! Die alte Masche, dass der Zahnarzt seine Yacht dem Finanzamt gegenüber als Firmenausgabe und Ort für „Team-Building“-Maßnahmen verkaufen kann, sind längst vorbei. Solange sich Ihre Yacht nicht in echter, professioneller Vermietung mit Gewinn-Orientierung befindet, wird sie sofort als Liebhaberei identifiziert und Sie müssen die Steuern nachzahlen. Und haben unter Umständen ein Verfahren am Hals.

Ihre Charter-Yacht muss zu einem professionellen Flottenbetreiber

Die Gründung einer eigenen „Herr Müller Charter GbR“ und das Fake-Vermieten an die Tante und Schwester ist also keine gute Idee. Wie es auch generell keine gute Idee ist, dem Finanzamt etwas vorzugaukeln. Wenn Charter, dann richtig! Wir haben übrigens einen eigenen, sehr interessanten Artikel zum Thema Charter-Investoren und ob sich das alles lohnt verfasst, lesen Sie hier gern mal rein. Also: Wenn Sie eine Charter-Yacht erwerben, dann bekommen Sie wegen der gewerblichen Nutzung die Mehrwertsteuer von Ihrem Finanzamt wieder zurück erstattet. Im Prinzip kaufen Sie also rund ein Fünftel preiswerter! Erst, wenn Sie das Boot für sich selbst herauskaufen (wenn es sich seinen Kaufpreis „verdient“ hat) oder Sie es verkaufen möchten, wird die Mehrwertsteuer dann aktuell – meist also nach vielen, schönen, mehrwertsteuerfreien Saisons.

Vorsicht bei halblegalen oder gar illegalen „Steuerspar-Modellen“!

Eine zweite Möglichkeit, die Mehrwertsteuer beim Bootskauf legal (vorerst) zu sparen ist, wenn Sie sofort nach der Übergabe die Gewässer der EU verlassen, um sich beispielsweise auf eine Weltreise zu begeben. Solange Sie so unterwegs sind und nicht länger als die im jeweiligen Land, in dem Sie zu Gast sind, vorgeschriebenen Monate verweilen, können Sie Ihre Weltreise mehrwertsteuerfrei durchführen. Allerdings ist so etwas eher für Segler interessant, denn, obwohl wir gern einen Beitrag über die erste Weltumrundung mit einer LINSSEN-Yacht schreiben würden, ist dies aus vielen, vielen Gründen sehr unwahrscheinlich. Es gibt aber durchaus – meist in Verbindung mit Yacht-Finanzierungen – Steuersparmodelle, die ebenfalls von durchaus renommierten Banken angeboten werden: „French Leasing“, „Maltese Leasing“ und so weiter. Unsere Meinung hierzu ist klar: Finger weg!

Go boating ist der Spezialist in Sachen Boot- und Yachtfinanzierung
Wir arbeiten gut mit diesem Finanzierer zusammen

Auch wenn diese Modelle legal klingen und es vielleicht sogar auch sind, haben Sie als Eigner meist den Nachteil eines ausländischen Kaufvertrages. Zudem hängt so ein Modell immer mit einer Bankfinanzierung zusammen. Es gibt eine Menge Geschichten rund um das „French Leasing“ und wir halten uns als EastWest ganz bewusst fern hiervon. Wenn Sie eine Finanzierung suchen, haben wir auch Möglichkeiten, die rechtlich wasserdicht sind und Sie nachts ruhig schlafen lassen. Nochmals: Lassen Sie sich auf gar keinen Fall auf unseriöse, abenteuerlich klingende Versprechen ein! Kein Staat der Welt entlässt Sie einfach so aus der Steuerpflicht. Grauzonen werden schnell zu verbotenem Terrain. Und: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Also – nicht mit dem Finanzamt spielen!

Lieber seriös: Augen auf bei der Wahl des Bootshändlers …

Auch wenn die – zugegeben sehr hohen – Bootskauf-Budgets enorm sind, welche dann den Steuer-Anteil umso höher erscheinen lassen, spielen Sie nicht mit Ihrer unbescholtenen, weißen Weste. Schließen Sie Geschäfte am besten nur mit nachprüfbar seriösen Bootshändlern ab. Lassen Sie sich beim Thema Finanzierung (eines unserer nächsten Themen hier im EastWest-Blog) nur mit ausgewiesen glaubwürdigen Anbietern ein. Deutsches Vertragsrecht, einklagbar in deutscher Sprache vor einem deutschen Gericht ist kurzfristigen Einsparungen immer vorzuziehen.

Mathias Kalmutzke Linssen-Yachts Verkauf
Lieber seriös!

Wenn das Budget nicht reicht, gibt es nur drei legale Möglichkeiten: Entweder, Sie finanzieren Ihre Traumyacht mit einem Kredit, dessen Raten Sie über die Laufzeit gut stemmen können, oder über den Betrieb des Bootes durch einen professionellen Vercharterer (wie uns), der bis zu 70% des Kaufpreises für Sie über die Jahre erwirtschaften kann. Und nicht vergessen, auch wenn 40 Fuß toll sind, können Sie unvergessliche Traumurlaub durchaus auch auf 35 Fuß erleben. Oftmals sind Bootsinteressenten viel zu sehr auf das eine Traumschiff fixiert und vergessen dabei, dass eine kleinere Variante oft nicht viel weniger Komfort bietet (dafür aber ggf. ins Budget passt). Denn der Sonnenuntergang vor Anker mit Ihrer Liebsten ist auch auf dem Sonnendeck des kleineren Bootes unvergesslich schön. Go small – go now!

Wir hoffen, dass wir dieses Thema aus unserer Sicht gut beleuchten konnten: Für eine absolut wasserdichte, rechtssichere Beratung kontaktieren Sie am besten einen Steuerfachmann. Unsere Yacht-Berater stehen Ihnen für weitere Fragen sehr gern zur Seite, kontaktieren Sie uns einfach oder kommen Sie bei uns in der EastWest-Marina in Zehdenick vorbei!